Geschäftsbedingungen
Akkreditierung
- Das Ausfüllen des Antragsformulars garantiert nicht die Annahme auf einer Veranstaltung und garantiert keine Akzeptanz bei zukünftigen Veranstaltungen.
- Die Akkreditierung kann jederzeit widerrufen werden, wenn Ihr Verhalten nicht den erwarteten Standards entspricht, die Ihnen von den Veranstaltern oder den Offiziellen vor und während der Veranstaltung mitgeteilt wurden.
- Die Akkreditierungsfähigkeit ist durch einen Redaktionsauftrag einer Zeitung/Zeitschrift oder einer Online-Vollredaktion sowie durch Nachweis der Hauptberuflichkeit, z. B. durch Vorlage eines von einem Berufsverband für hauptberuflich tätige ausgestellten, bundeseinheitlichen Presseausweises zu belegen. Selbständige oder Freiberufler können ihre Hauptberuflichkeit durch Bestätigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder in der Künstlersozialkasse (KSK) nachweisen oder durch geeignete Veröffentlichungen zum Thema Bahnradsport in den vergangenen drei Monaten.
- Die Zutrittsvoraussetzungen für Fotografen werden basierend auf den Informationen die Sie oben angegeben haben festgelegt. Zugewiesene Leibchen müssen zu jeder Zeit getragen werden.